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Seit der Einführung der Kindschaftsrechtsreform gibt es die Möglichkeit, Kindern in Gerichtsverfahren einen Anwalt des Kindes oder Verfahrenspfleger beiseite zu stellen. Um sicher zu stellen, dass die eigenständigen Interessen des Kindes im Verfahren berücksichtigt werden, soll dem Kind vom Gericht ein Verfahrenspfleger bestellt werden, wenn sich die Interessen der Eltern und der Kinder unterscheiden. Das kann zum Beispiel in streitigen Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren der Fall sein oder bei der Herausnahme des Kindes aus seiner Familie bzw. Pflegefamilie. Für den Anwalt des Kindes kommen vor allem Sozialpädagogen, Sozialarbeiter und Kinderpsychologen in Frage, es können auch Rechtsanwälte bestellt werden, besonders wenn es um schwierige rechtliche Fragen geht. Allerdings hat der Gesetzgeber hierzu keinerlei Vorgaben gemacht, das heißt auch Laien, also Verwandte oder Nachbarn könnten bestellt werden.
Das Für und Wider soll nicht verschwiegen werden: Fachleute meinen zwar, dass es für Kinder sehr wichtig ist, dass sie in schwierigen Situationen einen Gesprächspartner haben, der ihnen zuhört und für sie da ist. Dennoch gibt es auch kritische Stimmen, die befürchten, dass der Eltern-Kind-Konflikt verstärkt oder das Verfahren noch mehr in die Länge gezogen werden könnte. Außerdem sei für die Qualität der Verfahrenspfleger keine Vorsorge getroffen.
In der Tat sollte das Verfahren - aus der kindlichen Perspektive betrachtet - möglichst schnell, kurz und unstreitig sein. Das Kind möchte, dass seine eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden. Diese herauszufinden, ist nicht immer ganz leicht, da es oft von den Eltern beeinflusst wird.
Aus diesen Gründen zögern die Gerichte vielerorts, Verfahrenspfleger zu bestellen.
In München soll sich dies bald ändern. Anfang des Jahres wurde ein Verein gegründet, der mit finanzieller Unterstützung der Stadt dafür sorgen will, dass den Familiengerichten eine Liste qualifizierter Verfahrenspfleger zur Verfügung gestellt wird und in Einzelfällen bei der Suche des Gerichts nach geeigneten Verfahrenspflegern Unterstützung geleistet wird. Der Verein „Anwalt des Kindes - Koordinierungsstelle für Verfahrenspflegschaften in München, e.V.“ verfolgt vor allem die folgenden Ziele:
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Bundesweit gibt es ebenfalls schon einige andere Vereine, die sich dieser Aufgabe widmen, sowie einen Bundesverband.
Ich glaube, wenn sich diese Strukturen bundesweit weiterentwickeln, kann sich der „Anwalt des Kindes“ zu einer sehr guten Institution zum Wohle von Kindern in schwierigen Lebenssituationen entwickeln.
Wer Interesse hat, mehr über den „Anwalt des Kindes“ zu erfahren, kann sich gern an mich wenden.
Tanja Keller 1. Vorsitzende des Vereins „Anwalt des Kindes - Koordinierungsstelle für Verfahrenspflegschaften in München e.V.“
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